Stadtrecht
Land Brandenburg
Städte bildeten sich als besondere Form der Siedlungen bereits lange vor der Zeitrechnung. Zuerst im Orient und dann in Südeuropa entstanden unter dem Einfluss der Römer ab dem Beginn der Zeitrechnung Städte auch auf dem Gebiet des späteren Deutschlands. Germanen und später die Slawen, die das heutige Land Brandenburg bis zum 12. Jahrhundert beherrschten, kannten keine Städte im klassischen Sinne. Erst die deutsche Ostkolonisation die 1157 einsetzte, ließ auch Städte deutschen Rechts auf dem Gebiet der Mark Brandenburg entstehen. Die ersten und damit ältesten Stadtgründungen sind die beiden Städte Brandenburg. Sie erhielten Magdeburger Stadtrecht.
Mit dem Status einer Stadt waren verschiedene Rechte verbunden. So konnte Gericht gehalten und Märkte veranstaltet werden. Es durfte ein Wappen geführt und Steuern und Zölle erhoben werden. Zudem konnten Stapel- und Niederlagsrechte erworben werden. Die Städte besaßen eine Selbstverwaltung der Bürger. Dafür mussten aber auch Pflichten erfüllt werden. Neben dem Vorhandensein von Rathaus und Mauern mussten die Städte sich selbst verteidigen und dazu entsprechende Aufwendungen betreiben. Darüber hinaus waren sie den Landesherren zur Gefolgschaft verpflichtet, mussten Steuern abführen und hatten zu Heerzügen des Markgrafen Truppen und Waffen zu stellen. Im Lauf der Geschichte erhielten immer mehr größere Siedlungen Stadtrechte verliehen oder erwarben entsprechende Privilegien.
Heute gibt es im Land Brandenburg 113 Städte. Davon sind vier Städte kreisfrei. Sechs große Städte sowie neun mittelgroße Städte sind kreisangehörig. Daneben bestehen 63 amtsfreie und 31 amtsangehörige Städte. Die größte Stadt des Landes in die Landeshauptstadt Potsdam mit nahezu 168.000 Einwohnern. Kleinste Stadt ist Märkisch Buchholz mit 770 Einwohner. Die flächenmäßig größte Stadt stellt Templin mit 377 Quadratkilometern dar.
Stadt Brandenburg an der Havel
Die Städte Brandenburg entstanden in der ersten Phase der deutschen Einwanderung. 1170 wurde die Altstadt erstmals erwähnt, 1196 die Neustadt.
Im Umfeld der Burg entstanden bald nach 1150 unterschiedliche Siedlungen, die auf verschiedene Herren zurückgehen. Am Nordufer der Havel entstanden die Siedlungen Parduin und Luckenberg, am Südufer das Deutsche Dorf und eine Ansiedlung in der heutigen Havelstraße. Einige Siedlungen, wie Parduin und Luckenberg wurden um 1170 zu Marktorten. Ab etwa 1180 wird eine planmäßige Stadtanlage vermutet.
Deutlich früher und komplexer als an anderen Städten der Mark lässt sich hier eine Entwicklung beobachten. Bei einer bestehenden Burg wird ein Marktort mit Privilegien geschaffen, worauf sich auf einer freien benachbarten Fläche eine Stadt entwickelt. Hierzu sind oft umfangreiche Landgewinnungs- und Erschließungsmaßnahmen unternommen worden.
Die Doppelstadt war d a s städtische Zentrum der Mark und behielt diese Vorbildfunktion und Strahlkraft noch bis in das 15. Jahrhundert. Zwischen dem 12. und 15. Jahrhundert gab Brandenburg das Stadtrecht an verschiedene Städte in der Mark Brandenburg, in Pommern und im südlichen Mecklenburg. Auch Berlin erhielt Brandenburger Stadtrecht. Darin liegt eine weitere zentrale Bedeutung der Stadt. Hier ist der Schöppenstuhl ansässig, der anfangs alle Anfragen zur richtigen Anwendung des exportierten Stadtrechts zu klären hatte und später als der Obergerichtshof der Mark tätig war.
Die Doppelstadt war Ausgangspunkt und Zentralort des Landesausbaues, der die planmäßige Anlage von Städten und Dörfern beförderte. Gleichzeitig waren die Städte Brandenburg auch Zentralort des Aufbaues der Kirchenorganisation.
Die ehemals selbständige Stadt Plaue wurde 1197 erstmals urkundlich erwähnt und ist 1952 nach Brandenburg eingemeindet worden.
Mit der Entwicklung Brandenburgs zu einer bedeutenden Stadt zwischen Elbe und Oder wurden Rechte und Privilegien verliehen. Bereits seit dem Mittelalter besaßen Alt- und Neustadt auch eigene Dörfer, wie z.B. Wust, Prützke und Päwesin.
Nach der Verwaltungsneugliederung im 18. Jahrhundert war die Stadt Immediatstadt, d.h. kreisfrei. Zwischen 1816 und 1881 war sie, wirtschaftlichen Zwängen Preußens geschuldet, dem Kreis Westhavelland zugeordnet. Das Anwachsen der Stadt als bedeutendes Industriezentrum führte zu einer Welle von Eingemeindungen. 1929 kamen der Dom und Neuendorf zur Stadt, 1937 Wilhelmsdorf, ab 1950 folgten Göttin, Schmerzke, Plaue, Kirchmöser, Gollwitz, Wust und Mahlenzien.
Heute ist Brandenburg an der Havel mit knapp 72.000 Einwohner hinter Potsdam und Cottbus drittgrößte Stadt des Landes.